Sehr geehrte Eltern,
vergangenen Freitag erreichte uns die Anordnung aus dem Bayerischen Gesundheitsministerium, dass Kinder, die aus Risikogebieten zurückkehren,
14 Tage lang nicht zur Schule gehen dürfen. Sie haben vielleicht mitbekommen, dass nun auch Südtirol zu den Risikogebieten hinzugefügt worden ist.
Das bedeutet, wenn Ihre Kinder in den Faschingsferien in Südtirol waren, dürfen sie bis einschließlich 15.3.2020 (eine Woche seit Rückkehr ist schon verstrichen) nicht mehr zur Schule kommen. Ich bitte um Verständnis und Beachtung der Vorschrift, bitte aber gleichzeitig um Information der Schule über das Sekretariat mit Angabe des Grundes, weil wir dem Ministerium gegenüber - ohne Namensnennung - meldepflichtig sind. Bitte geben Sie Ihrem Kind bei Rückkehr die übliche schriftliche Krankmeldung mit.

Sollten Sie Krankheitsanzeichen nach Rückkehr aus einem Krisengebiet feststellen, nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrem Hausarzt (telefonisch) oder zum Gesundheitsamt auf, wo man Ihnen weiterhelfen kann.

Nach bisherigen Erfahrungen trifft das „neue“ Corona-Virus (Covid 19) Kinder nur mit geringen Symptomen, doch zum Schutz der älteren, evtl. gesundheitlich angeschlagenen Mitmenschen bitte ich dringend um Beachtung der bereits bekannten Hygienemaßnahmen:

- Regelmäßig und ausreichend lange die Hände waschen

- Hände schütteln vermeiden; ausreichend Abstand halten zu Menschen, die Husten,    Schnupfen oder Fieber haben

- Niemanden anniesen bzw. anhusten; in die Armbeuge oder in ein Taschentuch niesen und dies dann sogleich entsorgen- Hände vom Gesicht fernhalten; niemandem ins Gesicht fassen

Mit einfachen Maßnahmen können Sie helfen, sich selbst und andere vor Infektionskrankheiten zu schützen.

gez- A. Bauer, Schulleiterin

 

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Name des Kindes: _____________________ Klasse: ___
Ich habe die Informationen zur Anordnung des Gesundheitsministeriums gelesen.

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Unterschrift