Neue Regelung zum ÜbertrittszeugnisErstellt am Dienstag, 24. März 2020 19:10 | Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 25. März 2020 08:21 | Geschrieben von EVI | | | Zugriffe: 1354Bitte beachten Sie die neue Regelung zum Übertrittszeugnis. Sie finden genaue Informationen unter: www.km.bayern.de < ZurückWeiter >