Bayerisches Staatsministerium für
Unterricht und Kultus
Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen
bei Kindern und Jugendlichen in Schulen
- Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte –
Stand: 13.11.2020
Wann muss mein Kind auf jeden Fall zuhause bleiben?
Kranken Schülerinnen und Schülern mit akuten Krankheitssymptomen wie
- Fieber
- Husten
- Kurzatmigkeit, Luftnot
- Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns
- Hals- oder Ohrenschmerzen
- (fiebriger) Schnupfen
- Gliederschmerzen
- starke Bauchschmerzen
- Erbrechen oder Durchfall
ist der Schulbesuch nicht erlaubt.
Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn
- die Schülerin bzw. der Schüler 24 Stunden keine Krankheitssymptome mehr zeigt (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten),
- die Schülerin bzw. der Schüler 24 Stunden fieberfrei war,
- zusätzlich ein entsprechendes ärztliches Attest oder ein negativer Covid-19-Test (PCR- oder AG-Test) vorliegt (Entscheidung über Erforderlichkeit trifft Arzt).
Darf mein Kind mit leichten, neu aufgetretenen und nicht fortschreitenden Erkäl-tungssymptomen (Schnupfen ohne Fieber, gelegentlicher Husten) in die Schule gehen?
Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 ist der Schulbesuch mit leichten Erkältungssymptomen erlaubt.
Für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 gilt:
o Ab dem Tag, an dem die Symptome aufgetreten sind, ist der Schulbesuch nicht erlaubt.
o Der Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn
o nach mindestens 48 Stunden nach Auftreten der Symptome kein Fieber entwickelt wurde und
o im häuslichen Umfeld keine Erwachsenen an Erkältungssymptomen leiden bzw. bei diesen eine Sars-Cov2 Infektion ausgeschlossen wurde.