Bayerisches Staatsministerium für
Unterricht und Kultus


Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen 
bei Kindern und Jugendlichen in Schulen


- Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte –
Stand: 13.11.2020


Wann muss mein Kind auf jeden Fall zuhause bleiben?


Kranken Schülerinnen und Schülern mit akuten Krankheitssymptomen wie


  •  - Fieber
     - Husten
     - Kurzatmigkeit, Luftnot
     - Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns
     - Hals- oder Ohrenschmerzen
     - (fiebriger) Schnupfen
     - Gliederschmerzen
     - starke Bauchschmerzen
     - Erbrechen oder Durchfall


ist der Schulbesuch nicht erlaubt.


Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn


 - die Schülerin bzw. der Schüler 24 Stunden keine Krankheitssymptome mehr zeigt (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten),
 - die Schülerin bzw. der Schüler 24 Stunden fieberfrei war,
 - zusätzlich ein entsprechendes ärztliches Attest oder ein negativer Covid-19-Test (PCR- oder AG-Test) vorliegt (Entscheidung über Erforderlichkeit trifft Arzt).


Darf mein Kind mit leichten, neu aufgetretenen und nicht fortschreitenden Erkäl-tungssymptomen (Schnupfen ohne Fieber, gelegentlicher Husten) in die Schule gehen?


Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 ist der Schulbesuch mit leichten Erkältungssymptomen erlaubt.


 Für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 gilt:
o Ab dem Tag, an dem die Symptome aufgetreten sind, ist der Schulbesuch nicht erlaubt.
o Der Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn
o nach mindestens 48 Stunden nach Auftreten der Symptome kein Fieber entwickelt wurde und
o im häuslichen Umfeld keine Erwachsenen an Erkältungssymptomen leiden bzw. bei diesen eine Sars-Cov2 Infektion ausgeschlossen wurde.