An die Erziehungsberechtigten
der Schülerinnen und Schüler
an den bayerischen Grundschulen
Unterrichtsbetrieb ab dem 22.02.2021
Anlagen: Hinweise zur Notbetreuung an den Grundschulen
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
die Zahl der Neuinfektionen in unserem Land geht glücklicherweise zurück. Gleichzeitig machen wir uns aber wegen der möglichen Ausbreitung von Virus-Mutationen Sorgen.
Daher haben wir uns in der Staatsregierung dazu entschieden, vorsichtig und schrittweise in den Präsenzunterricht zurückzukehren. Der nächste Öffnungsschritt kommt zum 22. Februar. Gleichzeitig tun wir noch mehr für den Infektionsschutz an den Schulen.
Mit diesem Schreiben möchte ich Ihnen einen Überblick über die aktuellen Beschlüsse des Ministerrats für den Schulbereich geben.
Der Bayerische Staatsminister für Unterricht und Kultus Prof. Dr. Michael Piazolo, MdL
Distanzunterricht bis Freitag, 19. Februar
Bis einschließlich 19. Februar findet an den Schulen in Bayern zunächst weiterhin Distanzunterricht statt.
Die Notbetreuung findet in dieser Woche weiter wie bisher statt.
Unterricht ab Montag, 22. Februar
Ab Montag, 22. Februar findet in allen Jahrgangsstufen der Grund-schule wieder Unterricht in der Schule statt.
Wenn aber in einer Region die Sieben-Tage-Inzidenz über 100 liegt, dann findet dort Distanzunterricht statt.
Hinweise zur Organisation des Unterrichts ab 22. Februar
Wo der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, ist Präsenzunterricht in der ganzen Klasse möglich.
Wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, gibt es in aller Regel Wechselunterricht, d. h. die Klasse wird geteilt und es findet abwechselnd Präsenz- und Distanzunterricht statt.
Wenn an einer Schule Wechselunterricht in geteilten Klassen stattfindet, können die Lehrkräfte die Gruppe, die zu Hause ist, nicht zeitgleich mitbetreuen. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass der Ablauf des Distanzunterrichts unter Umständen an die neue Situation angepasst wird.
Wir begrüßen einen Live-Stream vom Klassenzimmer in das Elternhaus; ob dies in jedem Fall möglich ist, hängt immer von der konkreten Situation vor Ort ab. Die Entscheidung hierüber kann nur vor Ort getroffen werden.
Genaue Informationen darüber, wie der Unterricht in der Klasse Ihrer Tochter / Ihres Sohnes organisiert wird, erhalten Sie noch von Ihrer Schule.
Für Schülerinnen und Schüler, die am Unterricht im Schulgebäude teilnehmen, finden auch wieder Ganztagsangebote und die Mittagsbetreuung statt. Deshalb müssen die Ganztagsangebote an einigen Schulen mit der Notbetreuung verbunden werden. Die Teilnahme an den Ganztagsangeboten und der Mittagsbetreuung ist freiwillig.
Notbetreuung ab Montag, 22. Februar
Die Schulen richten, soweit es personell und räumlich möglich ist, auch ab dem 22. Februar eine Notbetreuung ein. Klassenräume und Lehrkräfte werden nun wieder für den Präsenzunterricht benötigt; insgesamt befinden sich mehr Personen im Schulhaus als zuletzt. Auch aus Gründen des Infektionsschutzes kann die Notbetreuung daher nicht mehr unter den bisherigen Rahmenbedingungen stattfinden. Bitte schicken Sie Ihr Kind nur dann in die Notbetreuung, wenn Sie sonst keine Betreuungsmöglichkeit haben. Weitere Informationen finden Sie im beigefügten Merkblatt.
Infektionsschutz im Schulgebäude
Der Infektionsschutz an den Schulen steht für uns an oberster Stelle. Wie bisher sind regelmäßiges Händewaschen, Abstandhalten, das Tragen einer Maske auf dem gesamten Schulgebäude auch in den Unterrichtsräumen sowie regelmäßiges Lüften die wirksamsten Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus – auch gegen die Mutationen.
Darüber hinaus verbessern wir den Gesundheitsschutz an unseren Schulen durch folgende Maßnahmen:
Lehrkräfte müssen künftig auf dem gesamten Schulgelände einschließ-lich der Schulgebäude einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Schülerinnen und Schüler können zwar wie bisher die sog. Alltags- oder Community-Masken im Schulgebäude nutzen. Das Gesundheitsministerium empfiehlt jedoch auch für sie das Tragen medizinischer Masken, die im Handel zunehmend auch in Kindergrößen erhältlich sind. Bitte achten Sie darauf, dass diese Masken bei Ihren Kindern korrekt sitzen.
Ähnlich wie zu Beginn des Schuljahres werden ab sofort für Schülerinnen und Schüler, die in den Präsenzunterricht gehen, sowie für Lehrkräfte kostenlose Reihentestungen zu bestimmten Uhrzeiten angeboten. Sobald Schnelltests zugelassen und verfügbar sind, sollen diese auch regelmäßig zum Einsatz kommen.
Informationen zu den Terminen für die Reihentestungen erhalten Sie so rasch wie möglich von Ihrer Schule.
Befristete Beurlaubungsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler
Das Hygienekonzept stellt einen umfassenden Infektionsschutz an unseren Schulen sicher. Wenn einzelne Schülerinnen und Schüler (bzw. deren Erziehungsberechtigte) aber Angst vor Ansteckung haben und für sich ein individuell erhöhtes Risiko sehen, obwohl sie nach ärztlicher Einschätzung nicht zu einer Risikogruppe gehören, kann bei der Schulleitung ein Antrag auf Beurlaubung von den Präsenzphasen des Unterrichts gestellt werden.
Schülerinnen und Schüler können in diesem Fall ggf. am Distanzunterricht der jeweiligen Gruppe teilnehmen; ein Anspruch auf Distanzunterricht besteht allerdings nicht. Diese Möglichkeit zur Beurlaubung besteht zunächst befristet bis zum nächsten Öffnungsschritt. An Tagen, an denen angekündigte schriftliche Leistungsnachweise stattfinden, dürfen die beurlaubten Schülerinnen und Schüler die Schule besuchen.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
ich hoffe, dass sich das Infektionsgeschehen positiv entwickelt und baldmöglich weitere Schritte in Richtung Präsenzunterricht möglich sind.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Piazolo