Informationen zum Übertrittsverfahren in Jahrgangsstufe 4 in 2020
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
angesichts der raschen Ausbreitung des Coronavirus ist seit dem 16.03.2020 bayernweit auch der Unterrichtsbetrieb an den Grundschulen bis zum Ende der Osterferien eingestellt.
Ich danke Ihnen sehr herzlich, dass Sie das Lernen daheim, das die Grundschullehrkräfte sehr verantwortungsbewusst vorbereiten und umset-zen, engagiert unterstützen.
Da von der Einstellung des Schulbetriebs auch das Übertrittsverfahren be-troffen ist, ist es mir ein besonderes Anliegen, Sie bereits heute über not-wendige Änderungen zu informieren. Diese gelten ausschließlich für den Fall, dass der Unterricht am 20.04.2020 wieder aufgenommen werden kann.
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Ich darf Ihnen versichern, dass wir im Vorfeld auch unter Berücksichtigung
der zeitlichen Rahmenbedingungen sehr sorgfältig abgewogen haben, welche
Maßnahmen erforderlich sind, um für Ihr Kind
auch in einer aufgrund des Coronavirus völlig neuen Situation faire Bedingungen
im Übertrittsverfahren zu garantieren,
aber auch den von Ihnen zu Recht erwarteten gut organisierten Unterrichtsbeginn
in Jahrgangsstufe 5 im Schuljahr 2020/2021 sicherzustellen.
Daher gilt für den Fall des Unterrichtsbeginns am 20.04.2020 für das Übertrittsverfahren
im Jahr 2020:
Wie bisher erhält Ihr Kind ein Übertrittszeugnis, das
feststellt, für welche Schulart das Kind geeignet ist,
für die Anmeldung an einer weiterführenden Schule notwendig ist.
Darüber hinaus gilt für das Schuljahr 2019/2020 Folgendes:
1. Übertrittszeugnis
Ihr Kind erhält das Übertrittszeugnis am 11.05.2020. Damit schöpfen wir
den maximal möglichen Zeitpunkt aus und stellen insbesondere sicher,
dass die für einen reibungslosen Beginn des Schuljahres 2020/2021
notwendige Personalplanung an den weiterführenden Schulen noch
rechtzeitig erfolgen kann.
Das Übertrittszeugnis enthält
o ausschließlich Ziffernnoten in den für den Übertritt maßgeblichen
Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht
(HSU),
o keine Ziffernnoten in allen übrigen Fächern,
o keine Aussagen zur Lernentwicklung im jeweiligen Fach,
o Aussagen zum Sozial-, Lern- und Arbeitsverhalten,
o ein Beratungsangebot der Grundschule für den Bedarfsfall,
o die Durchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und
HSU,
o eine Aussage, für welche Schulart das Kind geeignet ist.
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2. Probearbeiten
Grundlage für das Übertrittszeugnis sind die bis zum 13.03.2020 – dem
letzten Tag vor der bayernweiten Einstellung des Unterrichtsbetriebs –
erzielten Noten. In die Jahresfortgangsnote gehen daher zunächst alle
Noten ein, die Ihr Kind bis einschließlich 13.03.2020 erzielt hat.
Eine aktuelle Notenübersicht stellt Ihnen die Klassenlehrkraft Ihres Kindes
schriftlich zur Verfügung.
Ihr Kind muss, wenn der Unterricht wieder aufgenommen wird, bis zum
Übertrittszeugnis keine weiteren verpflichtenden Probearbeiten mehr
schreiben.
Die Schule bietet jedoch in den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU
jeweils noch eine Probearbeit an. Die Teilnahme daran ist freiwillig.
Sie entscheiden,
o ob und ggf. in welchem Fach bzw. in welchen Fächern Ihr Kind die
Probearbeit mitschreibt,
o nach Bekanntgabe der Note, ob diese in die Übertrittsnote einfließt.
Der aktuelle Leistungsstand Ihres Kindes kann sich dadurch nicht verschlechtern,
wohl aber verbessern.
3. Zeitlicher Rahmen
Für die noch abzuhaltenden Probearbeiten schöpfen wir den maximal
möglichen Zeitrahmen aus. Dabei berücksichtigen wir auch, dass Ihr
Kind nach der Phase des Lernens zuhause evtl. einige Tage braucht,
um sich wieder an das reguläre Schulleben zu gewöhnen.
o Woche 1 (20.04. – 24.04.): In Woche 1 wiederholen, üben und sichern
die Kinder Inhalte in den Fächern Deutsch, Mathematik und
HSU. Die Probearbeiten für die Wochen 2 und 3 kündigt die Lehrkraft
mindestens eine Woche vorher an. In einer Woche sollen nicht
mehr als zwei Probearbeiten stattfinden.
o Wochen 2 und 3 (27.04. – 30.04. bzw. 04.05. – 06.05.): Ihr Kind
nimmt an einer, zwei oder drei Probearbeiten auf freiwilliger Basis
teil. Sie entscheiden nach Herausgabe der Probe, ob die erzielte
Note in die Gesamtnote einfließen soll. Inhalt der Probearbeit ist
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nur, was (ggf. auch vor der Einstellung des Schulbetriebs) unterrichtlich
behandelt und ausreichend gesichert ist.
4. Anmeldetermin und Probeunterricht an weiterführenden Schulen
Kinder, die den für einen Übertritt erforderlichen Notendurchschnitt
(Realschule: 2,66; Gymnasium: 2,33) nicht erreichen, können am Probeunterricht
teilnehmen.
Die Anmeldetermine für den Besuch einer Realschule oder eines Gymnasiums
haben wir im Rahmen des maximal Möglichen verschoben.
Die Anmeldung erfolgt im Zeitraum 18.05. – 22.05.2020.
Der Probeunterricht an den Realschulen und Gymnasien findet vom
26.05. – 28.05.2020 statt.
Sehr geehrte Eltern, ich hoffe ich konnte Ihnen darlegen, dass die getroffenen
Maßnahmen angesichts der aktuellen Entwicklungen nicht nur notwendig
sind, sondern insbesondere auch faire Übertrittsbedingungen für alle
Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 eröffnen.
Für Ihr großes Engagement, mit dem Sie die derzeitige Notwendigkeit des
Lernens zuhause bestmöglich unterstützen, danke ich Ihnen sehr herzlich!
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Michael Piazolo